Wie können Regulierungsbehörden Fernsehsender bedrohen? Ist das nicht ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit? Das sollte es sein. Der Erste Verfassungszusatz schützt Sprecher im Allgemeinen vor staatlicher Zwangseinwirkung. Aber aus Gründen, die der Oberste Gerichtshof nie überzeugend erklärt hat, haben Rundfunkanstalten Rechte aus dem Ersten Verfassungszusatz auf einem niedrigeren Niveau. @bskorup erklärt: