Es ist ein Verstoß gegen das Bundesrecht (2 U.S.C. 6628), Datenanbieter daran zu hindern, den Senat über die Erhebung seiner Daten zu informieren. Boasberg schrieb einen illegalen Befehl, um den Senat daran zu hindern, informiert zu werden, da dasselbe Gesetz die Bundesgerichte VERPFLICHTET, die Datenerhebung auf Antrag des U.S. Senats zu unterdrücken.