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Es gibt keine Ausnahme für Hassrede im Ersten Verfassungszusatz. Dennoch sagt der Generalstaatsanwalt: "Es gibt freie Meinungsäußerung, und dann gibt es Hassrede," und die Regierung wird "dich ins Visier nehmen, dich verfolgen, wenn du jemanden mit Hassrede angreifst."
Der Generalstaatsanwalt wäre weise, die Worte des Obersten Gerichtshofs zu lesen, der wiederholt festgestellt hat, dass das "stolzeste Lob" der amerikanischen Tradition der freien Meinungsäußerung "Freiheit für den Gedanken, den wir hassen" ist.
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