Im Ersten Verfassungszusatz steht nichts von 'Meinungsfreiheit' - das ist eine Erfindung des 20. Jahrhunderts. Es steht 'Rede', was gesprochen oder geschrieben bedeutet. Politische Äußerungen waren zur Zeit der Gründer weit verbreitet, aber sie wurden nicht durch die Verfassung geschützt.
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