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Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Galeotti hielt heute auf dem AIP-Gipfel eine ermutigende, aber unvollständige Rede. Das Highlight ist das Bekenntnis, die FinCEN-Richtlinien zur Entwicklung von nicht verwahrenden Softwarelösungen in Zukunft zu respektieren. Das ist gut zu hören. Aber Coin Center hat einige Fragen.
Er sagte:
„Wo die Beweise zeigen, dass Software wirklich dezentralisiert ist und ausschließlich Peer-to-Peer-Transaktionen automatisiert, und wo ein Dritter keine Verwahrung und Kontrolle über die Benutzervermögen hat, werden neue Anklagen gemäß 1960(b)(1)(C) gegen einen Dritten nicht genehmigt."
Er fügte jedoch mit folgendem Vorbehalt hinzu:
„Wenn jedoch kriminelle Absicht vorliegt, können andere Anklagen angemessen sein. Das gesamte Verhalten eines Subjekts und die von ihnen bereitgestellten Dienstleistungen von Anfang bis Ende werden berücksichtigt.“
Sowohl der Vorbehalt als auch die Tatsache, dass dies lediglich eine Richtlinie der Strafverfolgungsbehörde und keine verbindliche Auslegung des Gesetzes ist, lassen dem DOJ viel Spielraum, um andere Wege zu finden, die Veröffentlichung von Code zu kriminalisieren. Das gibt Coin Center zu denken. 1/
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