Wie schützen die Social-Media-Unternehmen ihre Sonderinteressen in Washington? Zuerst versuchen sie, sich hinter "Meinungsfreiheit" zu verstecken. Aber Abschnitt 230 ist nicht der Erste Verfassungszusatz. Plattformen sollten keine Ausnahmen vom Deliktsrecht erhalten, die Journalisten nicht zustehen.
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